Aktuell: Beantragung des Bayerischen Krippengeldes
Hier finden Sie den Link und Informationen dazu:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Zum 1. Januar 2020 werden die Eltern (auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern) ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Dafür darf das Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigen. Das Krippengeld muss beantragt werden und wird nach Bezahlung rückerstattet (https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php).
Beitragszuschuss Kindergartenbeiträge ab dem 1. April 2019
Zuschuss für Familien in der gesamten Kindergartenzeit: 100 € pro Kind und Monat gekoppelt an das Kindergartenjahr mit einer Stichtagsregelung. Gilt ab dem 01. September des Jahres, an dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zum Schuleintritt. Alle geförderten Kindertageseinrichtungen nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) bekommen diesen Zuschuss.
Informationen der Stadt Bamberg finden Sie über diesen Link: